- Rechtseinwendung
- Rẹchts|ein|wen|dung, die (Rechtsspr.):Geltendmachung eines Rechtes, das einem behaupteten Anspruch entgegensteht.
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Rẹchts|ein|wen|dung, die (Rechtsspr.): Geltendmachung eines Rechtes, das einem behaupteten Anspruch entgegensteht.
Universal-Lexikon. 2012.